meine Schwerpunkte

Als selbständige Steuerberaterin habe ich mich auf die Beratung von Freiberuflern spezialisiert. Weil bei Freiberuflern Berufliches und Privates oft ineinandergreifen, ist Freiberuflerberatung immer nah am Menschen, von A wie “Altersvorsorge” bis Z wie “Zweitwohnsitz”. Es wird nie langweilig, denn kein Freiberufler gleicht dem anderen: Lösungen “von der Stange” gibt es nicht! Manche Themen betreffen Freiberufler jedoch verstärkt: Sie bilden meine Schwerpunkte.

Ob Gewerbesteuer vermieden, eine Umsatzsteuerbefreiung gesichert oder der Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern umgesetzt werden soll: Freiberufler sind  für Kenner ein wahrer “Leckerbissen”, erschwert die Vielfalt ihrer Tätigkeiten doch jede Abgrenzung, zumal sich das Rechtsgebiet dynamisch weiterentwickelt. – Wer auf dem Laufenden bleiben will, ist herzlich eingeladen, sich in meinem Blog steuerfrei zu informieren!

Für kammerfähige wie für alle anderen Freiberufler gilt gleichermaßen: Die Mischung macht’s! Für das optimale Portfolio ist nicht nur zwischen reiner Risikovorsorge und Kapitalaufbau, zwischen Rendite- und Risikoerwartungen abzuwägen. Bei der Wahl der Anlageprodukte sollten auch  die steuerlichen Aspekte der verschiedenen Altersvorsorgeprodukte nicht vernachlässigt werden: Dadurch, dass ihre Besteuerung höchst unterschiedlich geregelt ist, hat sie einen verzerrenden Einfluss auf die Rendite nach Steuern. – Wenn Sie einen Lotsen durch den Steuerdschungel benötigen, bin ich für Sie da!

Altersvorsorge bedeutet mehr als Renten- und Lebensversicherungsbeiträge: Jede Anlage in Immobilien, Fonds oder ETFs kann zu einem sorgenfreien Ruhestand beitragen. Doch sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase gibt es große Unterschiede bei der Besteuerung. Das sollte von Anfang an mitbedacht werden.

Unabhängig davon, ob es um Leben und Arbeiten unter einem Dach geht, Schenken mit warmer Hand oder Sanierungsarbeiten: bei Immobilien sind immer hohe Summen im Spiel. Hohe Investitionssummen und Grundstückswerte bedeuten ein enormes Steuersparpotential – und gleichzeitig das Risiko, in eine teure Steuerfalle zu tappen. Mit einer umsichtigen Beratung lässt sich viel Geld sparen. – Respice finem!

So einzigartig und vielfältig die Tätigkeitsbereiche der Freiberufler sind, so schwierig ist ihre umsatzsteuerliche Abgrenzung in der Praxis – mit erheblichen Folgen. Denn ob es sich um eine umsatzsteuerfreie Leistung ohne Vorsteuerabzug oder um eine steuerpflichtige Leistung mit Vorsteuerabzug handelt, macht einen erheblichen Unterschied. Wer darüber nicht im Vorhinein Bescheid weiß, riskiert später unerwartete Steuernachzahlungen – mitunter für mehrere Jahre. Umgekehrt lassen sich mit einer von Beginn an klug durchgeführten tatsächlichen Abgrenzung bisweilen nicht nur Nachzahlungen vermeiden, sondern sogar Steuervorteile generieren. Gerade Heilberufe, Schriftsteller, Lehrer und Dozenten sind von schier unzähligen Abgrenzungsfragen betroffen und das Rechtsgebiet entwickelt sich dynamisch weiter. So bringt die rasant fortschreitende Digitalisierung neue Herausforderungen mit sich. “VAT in the digital age” wirft bereits seine Schatten voraus.

Mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen werden Freiberufler zunehmend konfrontiert. Und wer glaubt, dass er wegen seiner umsatzsteuerbefreiten Ausgangsumsätze nicht davon betroffen ist, der irrt: auch Ärzte und andere Heilberufe, aber auch Kleinunternehmer haben die Umsatzsteuer für den ausländischen Unternehmer anzumelden und abzuführen – ohne eigenen Vorsteuerabzug.

Kurzum, es gilt die Devise: Keinen umsatzsteuerlichen Schritt ohne meine Steuerberaterin!