
Stipendien, Preisgelder, Darlehenserlasse: Um den Wissensstandort Deutschland zu sichern und seine Innovationskraft zu stärken, gibt es viele Förderwege. Nicht alle führen in die Steuerfreiheit.

Die am 1.1.2025 in Kraft getretene Rechtsänderung birgt viele Unsicherheiten für Bildungsinstitute, Dozenten und Privatlehrer. Nach langen zehn Monaten des Wartens hat sich die Finanzverwaltung zu offenen Fragen der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen geäußert. Ausgewählte Kernaussagen des BMF-Schreibens vom 24.10.2025 werden im Folgenden dargestellt.

Da steckt Musik drin: Über die Landesgrenzen hinweg tätig sein, ohne grenzenlos Steuern zu bezahlen – dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, doch der Teufel steckt im Detail.

Werden die Diäten, Aufwandsentschädigungen und Kostenpauschalen besteuert? Was wird aus den Wahlkampfkosten und wann liegt eine Spende vor? Eine Einordnung.

