Fachkräftemangel und fortschreitende Digitalisierung erfordern lebenslanges Lernen: Bildung ist für unseren Wohlstand essentiell. Deshalb wird sie staatlich gefördert, auch durch die Befreiung von der Umsatzsteuer.

Die am 1.1.2025 in Kraft getretene Rechtsänderung birgt viele Unsicherheiten – nicht nur für gewerbliche Bildungsinstitute; selbständige Lehrer und Dozenten sind gleichfalls betroffen.

Eine Übersicht.