Tag Archives: Kleinunternehmerregelung

Bislang war die Kleinunternehmerregelung auf das Inland begrenzt; doch seit dem 1.1.2025 ist sie auch auf Umsätze im europäischen Gemeinschaftsgebiet anwendbar.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer nur gelegentlich oder zumindest nicht allzu umfangreich im europäischen Ausland unternehmerische Leistungen erbringt, braucht sich in dem anderen Mitgliedsstaat nun weder zu registrieren noch die nach dortigem Recht ermittelten Umsatzsteuerbeträge anzumelden und abzuführen, solange er die Voraussetzungen der neuen EU-Kleinunternehmerregelung erfüllt.

Andererseits stellt die Neuregelung für den europäischen Kleinunternehmer eine Herausforderung dar – und auch für seine Kunden: Der Kleinunternehmer selbst muss nicht nur den relativ abrupten Beginn (bzw. das Ende) der Wirksamkeit seiner Steuerbefreiung organisieren. Für ihn und für seine Kunden ergeben sich zudem aus seinem Status (-wechsel) Auswirkungen auf den eigenen Vorsteuerabzug und ggf. sogar Folgen im Hinblick auf eigene Deklarationspflichten (Reverse-Charge: ja oder nein).

Eine erste Einordnung.
Statt - wie sonst üblich - lediglich die Umsatzgrenze anzuheben, wurde die inländische Kleinunternehmerregelung zum 1.1.2025 grundlegend neu gestaltet.

Für (noch) kleine Unternehmen, deren Kunden als Endverbraucher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, und die selbst keine hohen Vorsteuerbeträge geltend machen können, z.B. aus Investitionen, war und ist die Kleinunternehmerregelung nicht nur eine bürokratische Erleichterung; oft ermöglicht sie auch einen Preisvorteil für private Endverbraucher als Kunden und damit einen Wettbewerbsvorteil für den Unternehmer.

Zum 1.1.2025 wurde die Kleinunternehmerregelung fundamental geändert. Die gute Nachricht ist: Der Kleinunternehmer braucht nun doch keine E-Rechnungen auszustellen und unterliegt vereinfachten Rechnungsangaben. Der Wermutstropfen: Die Gesamtumsatzgrenze wird nun zum Fallbeil, das bereits unterjährig nach unten schnellen und die Kleinunternehmerregel kappen kann. Und „tricky“ wird es, wenn der Kleinunternehmer Güter oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht.

Eine Kurzdarstellung.